Ausbildung

Um Rechtsberater:in zu werden, ist eine vorherige Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht erforderlich. Sie dauert ein Semester und ist für alle offen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! 

— Auch im Sommersemester 2026 werden wir wieder eine Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht anbieten! Weitere Informationen dazu werden wir bald veröffentlichen. —

Informationen zur Ausbildung im Wintersemester 2025/26

Eine Anmeldung für die Ausbildung im Wintersemester 2025/26 ist nicht mehr möglich.

Neben der Vorlesung werden wieder zwei Tutorien angeboten. Die Vorlesung ist für alle offen (auch ohne offizielle Anmeldung für die Ausbildung) und die Plätze sind unbegrenzt. Für die Tutorien gibt es nur begrenzte Plätze, sodass eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist.

Die Vorlesung hat am 20.10. begonnen und findet seitdem wöchentlich immer montags von 18:15 – 19.45 Uhr in Hörsaal XV statt. 

Die beiden Tutorien finden mittwochs von 16:15 – 17:45 und 18:15 – 19:45 Uhr in Hörsaal IX statt. 

Die Abschlussklausur am Ende des Semesters ist eine zweistündige Open-Book Klausur. Die Klausur findet am 02.02.2026 statt.

Der Mandatsworkshop wird am Samstag, den 14.02.2026, sowie am Samstag, den 11.04.2026 angeboten. Eine Teilnahme ist nur an einem der beiden Termine erforderlich.

Weitere Fragen zur Ausbildung

Ja, sowohl für das Tutorium als auch für die Vorlesung besteht eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de. Die Anwesenheit wird per Unterschriftenliste kontrolliert. 

Eine Anwesenheitspflicht besteht außerdem für den Mandatsworkshop, der nach der Abschlussklausur stattfindet und Voraussetzung für die Beratungstätigkeit ist. 

Auf jeden Fall! Es sind keine juristischen Vorkenntnisse notwendig. Für Nicht-Jurist:innen oder Jura-Student:innen in unteren Semestern bieten wir außerdem zu Beginn jedes Semesters zwei Einführungsworkshops an, die den Einstieg erleichtern: Eine Einführung in das Verwaltungsrecht und eine Einführung in das juristische Denken. Außerdem haben wir einen juristischen Spickzettel, der Nicht-Jurist:innen beim Verständnis hilft. 

Momentan ist es leider noch nicht möglich, die Ausrechnung als Studienleistung anrechnen zu lassen, aber wir arbeiten daran!

Allerdings kann der erfolgreichen Abschluss unserer Ausbildung für das Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz angerechnet werden. In der Komponente C1 erhältst du dafür 15 Punkte. Weitere Informationen zum Zertifikat gibt es hier.

Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. 

Auch im Sommersemester 2026 werden wir wieder eine Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht anbieten! Sie wird aus einer Vorlesung (13 Termine) und einem Tutorium (7 Termine) bestehen. Die Vorlesung wird voraussichtlich in der zweiten Vorlesungswoche (20.04.2026) beginnen und das Tutorium einige Wochen später. Die Vorlesung und das Tutorium werden wahrscheinlich ähnlich wie in diesem Semester abends oder am späten Nachmittag stattfinden. 

Die genauen Termine und Zeiten ebenso wie das Anmeldeformular werden wir Ende März hier und auf Instagram veröffentlichen.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut? 

Die Ausbildung besteht aus einer Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) und einem begleitenden Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine) und dauert ein Semester.

In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Die Ausbildung findet jedes Semester statt und schließt mit einer zweistündigen Open-Book-Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. Sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten. 

Im Anschluss an die Vorlesungen und Tutorien ist der Besuch eines Mandatsworkshops Voraussetzung für die Tätigkeit als Berater:in.

Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die in der Ausbildung erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Beratung relevant sind.

 

Weitere Informationen gibt es auch in der Präsentation unserer Infoveranstaltung für die Ausbildung im Wintersemester 2025/26 sowie in unserer Ausbildungsordnung.

Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden. 


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