Ausbildung

Um Rechtsberater:in zu werden, ist eine vorherige Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht erforderlich. Sie dauert ein Semester und ist für alle offen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! 

Informationen zur Ausbildung im Sommersemester 2026

Vorlesung

Die Vorlesung findet montags von 18:15 – 19:45 statt. Sie beginnt am 20.4. und die Termine sind: 20.4. / 27.4. / 4.5. / 11.5. / 18.5. / 1.6. / 8.6. / 15.6. / 22.6. / 29.6. / 6.7. / 13.7. / 20.7. 
 

Tutorium

Das Tutorium findet mittwochs von 18:15 – 19:45 Uhr statt. Es beginnt am 13.5. Es sind folgende Termine für das Tutorium vorgesehen, die sich noch ändern können: 13.5. / 10.6. / 17.6. / 24.6. / 1.7. / 8.7. / 15.7. 
 
Je nachdem, wie viele Menschen sich für das Tutorium anmelden, behalten wir uns vor, noch ein zweites Tutorium anzubieten. Dieses würde mittwochs von 16:15 – 17:45 Uhr stattfinden. Falls es ausreichend Anmeldungen gibt, werden wir beide Tutorien anbieten. Falls es nicht genug Anmeldungen gibt, wird nur das Tutorium von 18:15 – 19:45 stattfinden. 
 

Abschlussklausur 

Die Abschlussklausur wird am 27.7. von 18 – 20 Uhr (gleiche Zeit wie die Vorlesung) stattfinden.

Es handelt sich um eine zweistündige Open-Book Klausur, in der Fälle aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht gelöst werden müssen. 

Praktischer Teil 

Anschließend musst du noch am Mandatsworkshop teilnehmen. Dort wird der Ablauf der Beratungen in der Praxis erklärt. Er wird nach der Vorlesungszeit voraussichtlich Ende Juli/Anfang August stattfinden. Danach kannst du in die Beratung einsteigen. Um vollqualifizierte:r Berater:in zu werden, musst du einmal in unserer Sprechstunde hospitieren und zwei Mandate in Begleitung von erfahrenen Berater:innen übernehmen. Anschließend bist du laut unserer Ausbildungsordnung vollqualifiziert und kannst selber beraten. 
 

Anmeldung 

Hier kannst du dich für die Ausbildung im Sommersemester 2026 verbindlich anmelden. 
Bitte beachte, dass sich noch Änderungen bei den Terminen ergeben können. 

Weitere Fragen zur Ausbildung

Ja, sowohl für das Tutorium als auch für die Vorlesung besteht eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de. Die Anwesenheit wird per Unterschriftenliste kontrolliert. 

Eine Anwesenheitspflicht besteht außerdem für den Mandatsworkshop, der nach der Abschlussklausur stattfindet und Voraussetzung für die Beratungstätigkeit ist. 

Auf jeden Fall! Es sind keine juristischen Vorkenntnisse notwendig. Für Nicht-Jurist:innen oder Jura-Student:innen in unteren Semestern bieten wir außerdem zu Beginn jedes Semesters zwei Einführungsworkshops an, die den Einstieg erleichtern: Eine Einführung in das Verwaltungsrecht und eine Einführung in das juristische Denken. Außerdem haben wir einen juristischen Spickzettel, der Nicht-Jurist:innen beim Verständnis hilft. 

Wenn du im Bachelor an der philosophischen Fakultät studierst, kannst du die Ausbildung im Optionalbereich “Zivilgesellschaftliches Engagement” im Umfang von 6 ECTS Punkten anrechnen lassen. Eine Anrechnung ist erstmals für den Ausbildungsdurchgang im Sommersemester 2026 möglich. Weitere Informationen dazu folgen bald. 

Außerdem kannst du dir den erfolgreichen Abschluss unserer Ausbildung für das Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz angerechnet werden. In der Komponente C1 erhältst du dafür 15 Punkte. Weitere Informationen zum Zertifikat gibt es hier.

Eine Anrechnung im Rahmen des Jura-Studiums ist leider bisher nicht möglichst. 

Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. 

Auch im Sommersemester 2026 werden wir wieder eine Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht anbieten! Sie wird aus einer Vorlesung (13 Termine) und einem Tutorium (7 Termine) bestehen. Die Vorlesung wird voraussichtlich in der zweiten Vorlesungswoche (20.04.2026) beginnen und das Tutorium einige Wochen später. Die Vorlesung und das Tutorium werden wahrscheinlich ähnlich wie in diesem Semester abends oder am späten Nachmittag stattfinden. 

Die genauen Termine und Zeiten ebenso wie das Anmeldeformular werden wir Ende März hier und auf Instagram veröffentlichen.

Wie ist die Ausbildung aufgebaut? 

Unsere Ausbildung findet jedes Semester statt und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil:
 

Theorieteil

  • Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) 
  • begleitendes Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine)
  • zweistündige Open-Book Abschlussklausur 

 

Praxisteil

  • Mandatsworkshop 
  • Hospitation in der Sprechstunde
  • Bearbeitung von zwei Mandaten zusammen mit erfahrenen Berater:innen 

 

In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Beide werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten. Der theoretische Teil schließt mit einer zweistündigen Open-Book-Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. 

Im Anschluss an die Vorlesungen und Tutorien ist der Besuch eines Mandatsworkshops, die Hospitation in der Sprechstunde und die Übernahme von zwei Mandaten in Begleitung von erfahrenen Berater:innen Voraussetzung für die Tätigkeit als Berater:in.

Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die in der Ausbildung erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Beratung relevant sind.

Genauere Informationen findest du in unserer Ausbildungsordnung.

Weitere Informationen gibt es auch in der Präsentation unserer Infoveranstaltung für die Ausbildung im Wintersemester 2025/26 sowie in unserer Ausbildungsordnung.

Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden. 


SPENDENKONTO

Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Bonn e.V.

IBAN: DE04 3706 9520 1752 1490 18

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