Ausbildung

— Auch im Wintersemester 2025/26 bieten wir wieder eine Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht an! Weitere Informationen dazu gibt es weiter unten. —

Warum brauche ich eine Ausbildung?

Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. Für die Ausbildung sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Unsere Ausbildung ist für alle offen – auch Menschen, die kein Jura oder nicht studieren.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung dauert ein Semester und besteht aus einer Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) und einem begleitenden Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine). In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Zusätzlich beinhaltet sie einen Mandatsworkshop. Die Ausbildung findet jedes Semester statt und schließt mit einer Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. Sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten. 

Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die im Semesterkurs erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Mandatsarbeit relevant sind.

Kann ich mir die Ausbildung als Studienleistung anrechnen lassen?

Momentan ist es leider noch nicht möglich, die Ausrechnung als Studienleistung anrechnen zu lassen, aber wir arbeiten daran!

Allerdings kann der erfolgreichen Abschluss unserer Ausbildung für das Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz angerechnet werden. In der Komponente C1 erhältst du dafür 15 Punkte. Weitere Informationen zum Zertifikat gibt es hier.

Informationen zur Ausbildung im Wintersemester 2025/26

Mit Beginn des kommenden Wintersemesters wird auch unsere neue Ausbildungsreihe starten.  

Neben der Vorlesung werden wieder zwei Tutorien angeboten. Die Vorlesung ist für alle offen (auch ohne offizielle Anmeldung für die Ausbildung) und die Plätze sind unbegrenzt. Für die Tutorien gibt es nur begrenzte Plätze, sodass eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze für die Tutorien geben, werden Mitglieder der Refugee Law Clinic Bonn bei der Vergabe bevorzugt. Die Mitgliedschaft ist auch erforderlich, um später als Rechtsberater:in tätig zu werden.

Die Vorlesung im Wintersemester 2025/26 wird am 20.10. beginnen und ab dann wöchentlich immer montags von 18:15 – 19.45 Uhr in Hörsaal VI stattfinden.

Es gibt außerdem ein vorlesungsbegleitendes Tutorium, welches mittwochs von 18:15 – 19:45 Uhr (Hörsaal IX) stattfindet. Das Tutorium beginnt am 29.10. Insgesamt sind folgende Termine für das Tutorium vorgesehen (29.10., 05.11., 12.11., 26.11., 03.12., 10.12., alternativ der 17.12. oder 14.01.). Je nachdem, wieviele Menschen sich für das Tutorium anmelden, behalten wir uns vor, noch ein zweites Tutorium anzubieten. Dafür würde terminlich auch der Mittwoch, aber zu der früheren Zeit von 16:15 – 17:45 Uhr (Hörsaal IX) infrage kommen.

Die Anmeldung ist bis zum 19.10. über das Anmeldeformular möglich.

Für das Tutorium und die Vorlesung besteht es eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de.  

Die Abschlussklausur am Ende des Semesters ist eine zweistündige Open-Book Klausur. Der entsprechende Termin wird im Laufe der Ausbildung veröffentlicht.

Im außerdem für die Beratungstätigkeit erforderlichen Mandatsworkshop wird der Ablauf der Beratungen in der Praxis erklärt. Er wird nach der Vorlesungszeit voraussichtlich im nächsten Februar stattfinden.

Zu Beginn des Semesters wird es zwei Einführungsworkshops geben (siehe unten). 

Kann ich die Ausbildung auch ohne Jura-Studium machen? 

Auf jeden Fall! Es sind keine juristischen Vorkenntnisse notwendig. Für Nicht-Jurist:innen oder Jura-Student:innen in unteren Semestern bieten wir außerdem zwei Einführungsworkshops an: 

Einführung in das Verwaltungsrecht: 16.10., 18:00 – 19:45 @Fakultätszimmer (Juridicum)

Einführung in das juristische Denken: 23.10., 18:00 – 19:45 @Fakultätszimmer (Juridicum)

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen gibt es auch in der Präsentation unserer Infoveranstaltung.

Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden. 


SPENDENKONTO

Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Bonn e.V.

IBAN: DE04 3706 9520 1752 1490 18

BIC: GENODED1RST

Verwendungszweck: Spende

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