Ausbildung
Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. Für die Ausbildung sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.
Die Ausbildung dauert ein Semester und besteht aus einer Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) und einem begleitenden Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine). In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Zusätzlich beinhaltet sie einen Mandatsworkshop. Die Ausbildung findet jedes Semester statt und schließt mit einer Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. Sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten.
Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die im Semesterkurs erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Mandatsarbeit relevant sind.
Informationen zur Ausbildung im Sommersemester 2025
Die Vorlesung beginnt am 14.04. und findet immer montags von 18:15 – 19:45 im Hörsaal XI im Hauptgebäude statt. Es gibt zwei zur Wahl stehende Tutoriumstermine: mittwochs von 18:00 – 19:30 (Hörsaal VII) oder donnerstags von 18:00 – 19:30 (Hörsaal XIV). Die Tutorien beginnen am 14.05. bzw. 15.05.
Aufgrund der Feiertage im Sommersemester gibt es zwei Ausweichtermine für die Vorlesung, die am Ostermontag und Pfingstmontag ausfällt: 22.04. (Dienstag) und 25.06. (Mittwoch), jeweils von 18:15 – 19:45. Das Tutorium fällt am 25.06. bzw. 26.06. aus.
Die Vorlesung ist für alle offen (auch ohne offizielle Anmeldung für die Ausbildung) und die Plätze sind unbegrenzt. Für die Tutorien gibt es nur begrenzte Plätze, sodass eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze für die Tutorien geben, werden Mitglieder der Refugee Law Clinic Bonn bei der Vergabe bevorzugt. Die Mitgliedschaft ist auch erforderlich, um später als Rechtsberater:in tätig zu werden.
Für das Tutorium und die Vorlesung besteht es eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de.
Die Abschlussklausur am Ende des Semesters ist eine zweistündige Open-Book Klausur, die am 14.7. von 18:00 – 20:00 stattfinden wird.
Im Mandatsworkshop wird der Ablauf der Beratungen in der Praxis erklärt. Er wird nach der Vorlesungszeit voraussichtlich Ende Juli stattfinden.
Unsere Ausbildung ist für alle offen – auch Menschen, die kein Jura oder nicht studieren. Sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium können ohne juristische Vorkenntnisse besucht werden.
Das erforderliche juristische Grundwissen wird in zwei zusätzlichen Workshops vermittelt: Am 16.04. findet in Hörsaal VII ein Workshop mit einer Einführung in das juristische Denken statt und am 17.04. in Hörsaal XIV eine Einführung in das Verwaltungsrecht. Beide Workshops beginnen um 18 Uhr und dauern ca. zwei Stunden.
Die verbindliche Anmeldung für die Ausbildung ist bis zum 13.04.2025 über dieses Formular möglich: https://kurzlinks.de/rlc_ausbildung. Eine Bestätigung der Anmeldung wird vor der ersten Vorlesung versendet.
Weitere Informationen gibt es auch in der Präsentation unserer Infoveranstaltung am 09.04.
Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden.
SPENDENKONTO
Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Bonn e.V.
IBAN: DE04 3706 9520 1752 1490 18
BIC: GENODED1RST
Verwendungszweck: Spende