Ausbildung

Um Rechtsberater:in zu werden, ist eine vorherige Ausbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht erforderlich. Sie dauert ein Semester und ist grundsätzlich für alle offen.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! 

Über dieses Formular kannst du dich bis zum 23. Oktober für die Ausbildung bewerben! Bitte lies dir vorher die Voraussetzungen für die Ausbildungsteilnahme genau durch. Wir freuen uns auf deine Bewerbung 🙂

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Ausbildung

Die Ausbildung bindet finanzielle und zeitliche Ressourcen unseres Vereins. Deswegen können wir sie leider nicht für alle Menschen mit Interesse am Asyl- und Aufenthaltsrecht öffnen, sondern möchten, dass die Teilnehmer:innen auch anschließend in der Beratung aktiv sind. Die folgenden Anforderungen sollen aber niemanden abschrecken, denn solange du motiviert für die Beratung bist, bist du herzlich willkommen! 

 

Mitglied sein

Um an der Ausbildung teilzunehmen, musst du bereits Vereinsmitglied sein. Den Mitgliedschaftsantrag findest du hier. Du kannst ihn auch über das Bewerbungsformular für die Ausbildung einsenden.

Verpflichtung zur Beratungstätigkeit

Mit der Ausbildungsteilnahme verpflichtest du dich, im Anschluss als Berater:in aktiv zu sein und mindestens ein Semester zu beraten. Bei Sonderfällen kannst du dich gerne an uns wenden.

Motivation für die Beratungstätigkeit

Bei der Bewerbung bitten wir dich unter anderem um einen kleinen Text, in dem du deine Motivation für die Ausbildungsteilnahme erklärst. Diesen werden wir zur Auswahl der Bewerber:innen nutzen.  Wir behalten uns zudem vor, bei einer zu hohen Anzahl von Bewerbungen ein kurzes Bewerbungsgespräch durchzuführen.

Nicht erforderlich: Jurastudium

Um an der Ausbildung teilzunehmen, musst du nicht Jura studieren oder überhaupt studieren! Für Nicht-Jurist:innen gibt es Hilfestellungen und Einführungsworkshops, die den Einstieg in die Ausbildung erleichtern.

Informationen zur Ausbildung im Wintersemester 2026/27

Info-Abend

Wir erklären den Ablauf der Ausbildung und beantworten Fragen. Anschließend treffen wir uns für unseren Stammtisch in einer Bar. 

21.10., 18:00, Hörsaal L (Juridicum)

Kennlerntreffen 

Hier lernst du die anderen Ausbildungsteilnehmer:innen kennen und bekommst weitere Informationen zum Ablauf der Ausbildung! 

28.10., 18:00, Hörsaal L (Juridicum)

Vorlesung

Die Vorlesung findet wöchentlich dienstags von 18:15 – 19:45 statt. Der Ort wird noch bekannt gegeben. Sie wird am 27.10. beginnen und bis Semesterende gehen. 
 
 

Tutorium

Die Anzahl der  Tutorien hängt von der Anzahl der Bewerbungen ab. Das Mittwochstutorium wird sicher angeboten, das Montagstutorium nur bei ausreichend motivierten Bewerber:innen.
 
Tutorium 1 (findet sicher statt):  wöchentlich mittwochs von 18:15 – 19:45  beginnend am 18.11. bis Semesterende (mit Ausnahme des 25.11. und des 27.01.) 
Auflistung aller Termine: 18.11. / 03.12. / 09.12. / 16.12. / 06.01. / 13.01. / 20.01.
 
Tutorium 2 (findet bei ausreichend Bewerbungen statt): wöchentlich montags, 18:15 – 19:45, beginnend am 30.11. bis Semesterende (voraussichtlich mit Ausnahme des 25.01.) 
Auflistung aller Termine: 30.11. / 07.12. / 14.12. / 21.12. / 04.01. / 11.01. / 18.01.
 
Beide Tutorien werden in Hörsaal L (Juridicum) stattfinden.

Einführungsworkshops

Für Nicht-Jurist:innen oder Jura-Student:innen in unteren Semestern bieten wir zu Beginn jedes Semesters  zwei Einführungsworkshops an, die den Einstieg erleichtern: 

Einführung in das juristische Denken: 26.10., 18 Uhr, voraussichtlich Hörsaal L (Juridicum) 

Einführung in das Verwaltungsrecht: wahrscheinlich digital oder mit Aufnahmen aus dem letzten Semester. 

Je nach Bedarf werden wir die beiden Termine tauschen: Dann findet der Verwaltungsrechts-Workshop am 26.10. in Präsenz statt und die Einführung in das juristische Denken online.

Abschlussklausur 

Die Abschlussklausur wird am Ende des Semesters stattfinden.

Es handelt sich um eine zweistündige Open-Book Klausur, in der Fälle aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht gelöst werden müssen. Du darfst alle nicht-digitalen Hilfsmittel deiner Wahl (z.B. Notizen aus der Vorlesung, ausgedruckte Merkzettel etc.) nutzen, jedoch keine digitalen Hilfsmittel. 

Praxisteil 

Anschließend musst du noch am Mandatsworkshop teilnehmen. Dort wird der Ablauf der Beratungen in der Praxis erklärt.
 
Danach musst du in der Sprechstunde hospitieren, zwei Mandate mit erfahrenen Berater:innen übernehmen und mindestens ein Semester lang als Berater:in aktiv sein. 

Bewerbung

Du kannst dich bis zum 23.10. bewerben. Anschließend werden wir die Bewerbungen sichten und dir bis zum 26.10. mitteilen, ob du in den Ausbildungsdurchgang aufgenommen wirst. Das Bewerbungsformular findest du hier.
 

Weitere Fragen zur Ausbildung

Ja, sowohl für das Tutorium als auch für die Vorlesung besteht eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de. Die Anwesenheit wird per Unterschriftenliste kontrolliert. 

Eine Anwesenheitspflicht besteht außerdem für den Mandatsworkshop, der nach der Abschlussklausur stattfindet und Voraussetzung für die Beratungstätigkeit ist. 

Auf jeden Fall! Es sind keine juristischen Vorkenntnisse notwendig. Für Nicht-Jurist:innen oder Jura-Student:innen in unteren Semestern bieten wir außerdem zu Beginn jedes Semesters zwei Einführungsworkshops an, die den Einstieg erleichtern: Eine Einführung in das Verwaltungsrecht und eine Einführung in das juristische Denken. Außerdem haben wir einen juristischen Spickzettel, der Nicht-Jurist:innen beim Verständnis hilft. 

Wenn du im Bachelor an der philosophischen Fakultät studierst, kannst du die Ausbildung im Optionalbereich “Zivilgesellschaftliches Engagement” im Umfang von 6 ECTS Punkten anrechnen lassen. Eine Anrechnung ist erstmals für den Ausbildungsdurchgang im Sommersemester 2026 möglich. Weitere Informationen dazu folgen bald. 

Außerdem kannst du dir den erfolgreichen Abschluss unserer Ausbildung für das Zertifikat für Interkulturelle Kompetenz angerechnet werden. In der Komponente C1 erhältst du dafür 15 Punkte. Weitere Informationen zum Zertifikat gibt es hier.

Eine Anrechnung im Rahmen des Jura-Studiums ist leider bisher nicht möglich. 

Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. 

Wie ist die Ausbildung aufgebaut? 

Unsere Ausbildung findet jedes Semester statt. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil:
 

Theorieteil

  • Kennlerntreffen zu Beginn der Ausbildung
  • Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) 
  • begleitendes Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine)
  • zweistündige Open-Book Abschlussklausur (nur nicht-digitale Hilfsmittel)

Praxisteil

  • Mandatsworkshop 
  • Hospitation in der Sprechstunde
  • Bearbeitung von zwei Mandaten zusammen mit erfahrenen Berater:innen 

In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Beide werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten. Der theoretische Teil schließt mit einer zweistündigen Open-Book-Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. Open-Book heißt, dass auf nicht-digitale Hilfsmittel (z.B. Notizen aus der Vorlesung, ausgedruckte Merkblätter etc.) zurückgegriffen werden kann. Digitale Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Im Anschluss an die Vorlesungen und Tutorien ist der Besuch eines Mandatsworkshops, die Hospitation in der Sprechstunde und die Übernahme von zwei Mandaten in Begleitung von erfahrenen Berater:innen Voraussetzung für die Tätigkeit als Berater:in.

Schulungen

Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die in der Ausbildung erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Beratung relevant sind.

Genauere Informationen findest du in unserer Ausbildungsordnung.

Weitere Informationen bekommst du beim Info-Abend am 21.10. um 18 Uhr in Hörsaal L im Juridicum oder beim anschließenden Stammtisch sowie in unserer Ausbildungsordnung.

Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden. 


SPENDENKONTO

Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Bonn e.V.

IBAN: DE04 3706 9520 1752 1490 18

BIC: GENODED1RST

Verwendungszweck: Spende

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