Ausbildung

 Die Tätigkeit als Rechtsberater:in setzt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Ausbildung voraus, die die notwendigen Kenntnisse im Migrationsrecht vermittelt. Der Ablauf der Ausbildung ist in unserer Ausbildungsordnung geregelt. Für die Ausbildung sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Unsere Ausbildung ist für alle offen – auch Menschen, die kein Jura oder nicht studieren.

Die Ausbildung dauert ein Semester und besteht aus einer Vorlesung (2 SWS, insgesamt 13 Termine) und einem begleitenden Tutorium (1 SWS, insgesamt 7 Termine). In der Vorlesung werden die Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts behandelt und im Tutorium anhand von Fällen aus der Praxis vertieft. Zusätzlich beinhaltet sie einen Mandatsworkshop. Die Ausbildung findet jedes Semester statt und schließt mit einer Klausur, in der ein asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fall bearbeitet wird. Sowohl die Vorlesung als auch das Tutorium werden von erfahrenen Asylrechtsanwält:innen aus Bonn gehalten. 

Daneben sind regelmäßig stattfindende Schulungen Teil unseres Aus- und Weiterbildungskonzepts. Diese Schulungen vertiefen Themen, die über die im Semesterkurs erlernten Grundlagen hinausgehen und für die Mandatsarbeit relevant sind.

Aktuelle Informationen zur Ausbildung

Unsere Ausbildung im Sommersemester 2025 hat begonnen und eine Anmeldung dafür ist nicht mehr möglich. Wir werden aber im kommenden Wintersemester 2025/26 wieder eine Ausbildung anbieten und die Informationen dazu im September veröffentlichen.

Informationen zur Ausbildung im Sommersemester 2025

Die Vorlesung beginnt am 14.04. und findet immer montags von 18:15 – 19:45 im Hörsaal XI im Hauptgebäude statt. Es gibt zwei zur Wahl stehende Tutoriumstermine: mittwochs von 18:00 – 19:30 (Hörsaal VII) oder donnerstags von 18:00 – 19:30 (Hörsaal XIV). Die Tutorien beginnen am 14.05. bzw. 15.05.

Aufgrund der Feiertage im Sommersemester gibt es zwei Ausweichtermine für die Vorlesung, die am Ostermontag und Pfingstmontag ausfällt: 22.04. (Dienstag) und 25.06. (Mittwoch), jeweils von 18:15 – 19:45. Das Mittwochstutorium fällt am 25.06. aus. Das Donnerstagstutorium findet wegen der Ausfälle am 29.05. (Christi Himmelfahrt) und 19.06. (Fronleichnam) mit einer Doppelstunde am 05.06. von 18 – 21 Uhr statt. Außerdem findet der Termin am 26.06. regulär statt.

Die Vorlesung ist für alle offen (auch ohne offizielle Anmeldung für die Ausbildung) und die Plätze sind unbegrenzt. Für die Tutorien gibt es nur begrenzte Plätze, sodass eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze für die Tutorien geben, werden Mitglieder der Refugee Law Clinic Bonn bei der Vergabe bevorzugt. Die Mitgliedschaft ist auch erforderlich, um später als Rechtsberater:in tätig zu werden.

Für das Tutorium und die Vorlesung besteht es eine Anwesenheitspflicht. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, dürfen Teilnehmer:innen bei maximal 30% der Vorlesungs- und Tutoriumstermine fehlen, also bei maximal vier Vorlesungen und maximal zwei Tutorien. Bei Problemen mit der Anwesenheitspflicht können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, wende dich dafür einfach per Mail an uns: ausbildung@rlcbonn.de.  

Die Abschlussklausur am Ende des Semesters ist eine zweistündige Open-Book Klausur, die am 14.7. von 18:00 – 20:00 stattfinden wird.

Im Mandatsworkshop wird der Ablauf der Beratungen in der Praxis erklärt. Er wird nach der Vorlesungszeit voraussichtlich Ende Juli stattfinden.

Weitere Informationen gibt es auch in der Präsentation unserer Infoveranstaltung.

Alle Fragen rund um die Ausbildung können an ausbildung@rlcbonn.de gerichtet werden. 

SPENDENKONTO

 

Kontoinhaber: Refugee Law Clinic Bonn e.V.

IBAN: DE04 3706 9520 1752 1490 18

BIC: GENODED1RST

Verwendungszweck: Spende

 

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